Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Telemedizin um keine Kassen-, sondern eine Privatleistung handelt. Die Abrechnung erfolgt deshalb wie bei einem privaten Wahlarzt.
Tipp: Sie können die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen und erhalten unter Umständen einen Teil der Leistung zurückerstattet.